Überregional

Frühe Steuerzahler bekommen weniger Geld

Aktualisiert am 17.11.2011

Der Regierungsrat hat den Vergütungszins von 2 auf 1,5 Prozent gesenkt. Diesen Zins schreiben die Steuerämter den Steuerpflichtigen gut, wenn sie ihre Steuern bereits vor der Fälligkeit bezahlen oder wenn sie aufgrund der provisorischen Rechnung zu viel einbezahlt haben.

Wer seine Steuern früh bezahlt, profitiert neu nur noch von 1,5 statt 2 Prozent Zins. (Symbolbild: Archiv ZO/AvU)

Wer seine Steuern früh bezahlt, profitiert neu nur noch von 1,5 statt 2 Prozent Zins. (Symbolbild: Archiv ZO/AvU)

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Wegen der stark gesunkenen Zinsen hat der Regierungsrat den Vergütungszins der Steuerämter ebenfalls reduziert. Der neue, ab 1. Januar 2012 gültige Ansatz von 1,5 Prozent bleibt jedoch weiterhin deutlich über den üblichen Zinssätzen für Sparguthaben bei Banken, die im Durchschnitt unter 0,5 Prozent liegen.

Im Gegenzug hat der Regierungsrat auch den Ausgleichszins von 2,0 auf 1,5 Prozent reduziert. Das Steueramt wendet diesen Zinssatz für den Zeitraum zwischen der Fälligkeit der Steuern (30. September) und dem Eingang der definitiven Schlussrechnung an, ebenso für jene Beträge, um welche die definitive Steuerrechnung höher ausfällt als die provisorische.

Gleich belassen hat der Regierungsrat schliesslich den Verzugszins für nicht bezahlte definitive Steuerrechnungen: Er beträgt weiterhin 4,5 Prozent und wird säumigen Steuerpflichtigen nach 30 Tagen ab Zustellung der Schlussrechnung verrechnet. (khe)

Erstellt: 17.11.2011, 10:10 Uhr

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