Frühe Steuerzahler bekommen weniger Geld
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Wegen der stark gesunkenen Zinsen hat der Regierungsrat den Vergütungszins der Steuerämter ebenfalls reduziert. Der neue, ab 1. Januar 2012 gültige Ansatz von 1,5 Prozent bleibt jedoch weiterhin deutlich über den üblichen Zinssätzen für Sparguthaben bei Banken, die im Durchschnitt unter 0,5 Prozent liegen.
Im Gegenzug hat der Regierungsrat auch den Ausgleichszins von 2,0 auf 1,5 Prozent reduziert. Das Steueramt wendet diesen Zinssatz für den Zeitraum zwischen der Fälligkeit der Steuern (30. September) und dem Eingang der definitiven Schlussrechnung an, ebenso für jene Beträge, um welche die definitive Steuerrechnung höher ausfällt als die provisorische.
Gleich belassen hat der Regierungsrat schliesslich den Verzugszins für nicht bezahlte definitive Steuerrechnungen: Er beträgt weiterhin 4,5 Prozent und wird säumigen Steuerpflichtigen nach 30 Tagen ab Zustellung der Schlussrechnung verrechnet. (khe)
Erstellt: 17.11.2011, 10:10 Uhr
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