Überregional

Asylentscheide innert 48 Stunden

Aktualisiert am 21.08.2012 1 Kommentar

Asylgesuche aus visumsbefreiten Ländern Europas sollen ab sofort innert 48 Stunden entschieden werden, wie das Bundesamt für Migration mitteilt. Betroffen sind insbesondere Gesuche aus Mazedonien, Serbien oder Bosnien und Herzegowina.

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Asylsuchende aus visumsbefreiten europäischen Ländern sollen ab sofort einen Asylentscheid innert 48 Stunden erhalten. Das sagte Mario Gattiker, Direktor des Bundesamtes für Migration (BFM), am Dienstag in Basel vor den Medien. Das BFM reagiert damit auf die starke Zunahme von Gesuchen aus Balkanstaaten.

Im Fokus sind Asylgesuche namentlich aus Mazedonien, Serbien oder Bosnien und Herzegowina: Länder, für die seit 2010 keine Visumspflicht mehr gilt. Alleine im Juli seien die Gesuche aus Mazedonien gegenüber dem Vormonat um 83 Prozent und solche aus Serbien um 68 Prozent gestiegen, führte Gattiker aus.

Fast immer ablehnende Entscheide

Die Anerkennungsquote für Gesuche aus diesen Ländern beträgt aber nur gerade rund 0,5 Prozent. Das BFM reagiert jetzt mit einer Reihe von Massnahmen: Die Bearbeitung solcher Gesuche wird im Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) des Bundes in Basel konzentriert, und ein Entscheid erfolgt innert 48 Stunden.

Dies gilt für sämtliche solche Gesuche, die nicht weitere Abklärungen erfolgen. Bearbeitet werden die Gesuche durch verschiedene, in Basel stationierte Teams. Weitere Massnahmen sind etwa auch Vorgespräche mit den Asylsuchenden, die Streichung der Rückkehrhilfe und eine Intensivierung der Kooperationen mit den Herkunftsstaaten.

Alle Garantien eines fairen Verfahrens samt Beschwerdemöglichkeit bleiben laut dem BFM aber trotz der Beschleunigung gewährt. Die Schweiz wolle ein Zeichen setzen, dass sie Verfolgte mit Asylgründen im Sinne des Gesetzes aufnehme, nicht aber solche mit anderen Gründen - so beachtlich diese sein mögen, sagte Gattiker. (khe/sda)

Erstellt: 21.08.2012, 10:55 Uhr

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1 Kommentar

Boris Kerzenmacher

23.08.2012, 10:19 Uhr
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Dann bleibt noch die Frage ob diese Asylbewerber nach dem Verfahren auch wieder die CH verlassen. Erfahrungsgemäss wird das nicht der Fall sein, schon gar nicht bei jenen mit krimineller Vergangenheit im Heimatland.
Daher, auch diese Massnahme lediglich Scheinlösung in einem Scheingefecht!
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