Überregional

Regierungsrat lockert Vorschriften für Solardächer

Aktualisiert am 16.09.2011

Der Zürcher Regierungsrat lockert die Bewilligungspflicht für Solaranlagen auf Dächern. Damit will er die Solarenergie zu fördern.

(Archivbild: Thomas Hulliger)

(Archivbild: Thomas Hulliger)

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Solarflächen dürfen ein Dach neu bis zu 20 Zentimeter überragen. Das hat der Zürcher Regierungsrat beschlossen. Er lockert die Regeln für die Installation von Solaranlagen auf Dächern, wie er in einer Mitteilung vom Freitag schrieb.

Nach wie vor bewilligungspflichtig sind Solaranlagen auf Dächern, die grösser sind als 35 Quadratmeter. Ein Gesuch muss auch gestellt werden für Solarzellen auf Dächern, die unter Denkmalschutz stehen oder aus anderen Gründen schützenswert sind.

Die vom Regierungsrat nun bewilligte Änderung der Bauverfahrensordnung tritt per 1. Dezember 2011 in Kraft. (jes/sda)

Erstellt: 16.09.2011, 12:00 Uhr

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