Überregional

Regierungsrat legt provisorische Spital-Fallpauschalen fest

Aktualisiert am 09.12.2011

Damit die neue Spitalfinanzierung ab Anfang Januar möglichst reibungslos abläuft, hat der Zürcher Regierungsrat provisorische Fallpauschalen festgelegt. Diese liegen zwischen 9'500 und 11'400 Franken.

(Symbolbild: Andreas Stutz/Archiv)

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Ab dem 1. Januar 2012 gelten für stationäre Spitalbehandlungen feste Preise. Der Zürcher Regierungsrat hat als vorsorgliche Massnahme provisorische Fallpauschalen erlassen. Damit will er einen reibungslosen Start ins neue System der Schweizer Spitalfinanzierung gewährleisten.

Als Berechnungsgrundlage gilt im Kanton Zürich nun eine Pauschale von 9'500 Franken für nicht-universitäre und 11'400 Franken für universitäre Listenspitäler. Der Basisbetrag bezieht sich auf einen Normfall mit Schweregrad 1.0.

Vergütung je nach Schweregrad

Wie Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger am Freitag der sda erklärte, ist künftig jeder Diagnose ein Schweregrad zugeordnet. Ein Blinddarm ohne Komplikationen hat dabei einen sehr viel tieferen Schweregrad als etwa ein Kaiserschnitt mit Komplikationen oder eine Herzoperation.

Je nach Schweregrad wird aufgrund des Basisbetrags die Vergütungssumme berechnet. So erhält etwa ein nicht-universitäres Spital für einen Fall mit Schweregrad 4 den Basisbetrag von 9500 Franken multipliziert mit 4, also 38'000 Franken. Für einen Fall mit Schweregrad 0,5 gibt es die Hälfte des Basisbetrags, also 4750 Franken.

Errechnet wurden die provisorischen Fallpauschalen laut Mitteilung, indem in allen nicht-universitären Spitälern im Kanton die Fallkosten (schweregradbereinigt) erhoben wurden. Der Basisbetrag liegt laut Heiniger um ein Weniges günstiger als der Durchschnitt.

Ab 2012 einheitliche Fallpauschalen

Gemäss dem neuen Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) werden ab 2012 stationäre Spitalleistungen von den Kantonen und Krankenkassen nach einheitlichen Fallpauschalen entschädigt. Dazu müssen Versicherer und Spitäler einen Basis-Fallpreis aushandeln. Dieser ist dann massgebend für den konkreten Preis einer Behandlung.

Laut Heiniger sind erst in ganz wenigen Fällen Einigungen zustande gekommen. Und auch sie müssen noch überprüft werden. Deshalb hat die Regierung vorsorglich Fallpreispauschalen festgesetzt, die nun vorderhand provisorisch gelten. Seien erst einmal die definitiven Tarife in Kraft, werde über allfällig zuviel bezogene oder zu wenig ausbezahlte Summen abgerechnet, sagte Heiniger.

Zürcher Stadtrat unzufrieden

Der Zürcher Stadtrat hat umgehend seiner Unzufriedenheit mit den provisorischen Fallpauschalen Ausdruck gegeben. Die Basisrate decke die Fallkosten in den beiden Stadtspitälern Waid und Triemli nicht und würde zu Mindereinnahmen von bis zu 20 Millionen Franken führen. Die Defizite hätte die Stadt Zürich zu tragen. Dies widerspräche aber dem Prinzip der kantonalen Spitalfinanzierung.

Das Triemlispital hat bereits mit drei grossen Krankenkassen eine Basisrate von 10'300 Franken ausgehandelt - 800 Franken mehr als der vom Regierungsrat festgelegte Basisfallpreis. Das Waidspital könne noch keinen Verhandlungsabschluss vorweisen, habe aber eine Basisrate von 10'000 Franken budgetiert.

Das städtische Gesundheits- und Umweltdepartement hat deshalb der kantonalen Gesundheitsdirektion beantragt, dass für das Triemli der bereits ausgehandelte Basisfallpreis gelte, bis der definitive Betrag festgesetzt sei. Damit läge das Spital zwischen nicht-universitären und universitären Spitälern, was der tatsächlichen Leistung entspräche. (khe/sda)

Erstellt: 09.12.2011, 17:58 Uhr

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