Überregional
Mehr Plätze für «Ausschaffungshaft light»
Von Elisabeth Hausmann, sda. Aktualisiert am 17.08.2012 1 Kommentar
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Der Zürcher Regierungsrat befürwortet den Einsatz der Armee in Bundeszentren für Asylsuchende ohne Aussicht auf Anerkennung. Dies sagte Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) am Freitag vor den Medien.
Unbestreitbar habe jeder Asylsuchende das Recht auf ein faires Verfahren und auf Asyl, wenn er dessen wirklich bedürfe. Personen aber, bei denen eine schnelle Rückführung in ihren Herkunftsstaat oder in einen Dublin-Staat zu erwarten sei, sollten nicht auf die Kantone verteilt werden, so Fehr. Sie sollten in Bundeszentren betreut werden.
Und «auch das Militär muss eine Rolle spielen». Der Kanton Zürich erfülle seine Aufgabe bei Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden und sei bereit, dies auch weiterhin zu tun, auch wenn die Gesuchszahlen anstiegen, sagte Fehr. Der Regierungsrat verlange aber vom Bund eine bessere Abgeltung von Leistungen im Zusammenhang mit Ausschaffungshaft und Rückführungen.
Unter anderem brauche es mehr Plätze für die so genannte «Ausschaffungshaft light» im Zürcher Oberland. Hier sind 50 Plätze für geeignete Personen geplant. Die Haftbedingungen sind weniger aufwendig - und damit günstiger - als in der Ausschaffungs-Abteilung im Flughafengefängnis.
Unabdingbare Migrationsabkommen
Zudem appelliere der Zürcher Regierungsrat an den Bund, neue Migrationsabkommen mit Drittstaaten abzuschliessen. Diese sollen bewirken, dass abgewiesene Asylsuchende rasch und effizient weggewiesen werden können. Sie seien unverzichtbar für eine sinnvolle Migrationspolitik, sagte Fehr.
Solche Abkommen wären nicht zuletzt auch ein Mittel gegen die rasant zunehmende Kleinkriminalität von Asylsuchenden vorab aus Nordafrika. Asylsuchende aus Ländern wie beispielsweise Algerien und Marokko wüssten genau, dass ihre Länder sich weigerten, sie zurückzunehmen.
Bis heute habe die Schweiz in Sachen Migrationsabkommen immerhin Fortschritte gemacht. Solche Abkommen gibt es etwa mit Tunesien und Nigeria. Die Asylsuchenden von dort wüssten, dass sie in ihr Herkunftsland zurückkehren müssen. Dies werde sich «über kurz oder lang auch positiv auf die Kriminalität auswirken».
Das Abkommen mit Tunesien umfasst auch eine Rückkehrhilfe von 1000 Franken pro erwachsene Person und 500 Franken pro Kind. Keine Unterstützung erhalten abgewiesene Asylsuchende und Personen, die straffällig geworden sind.
Im ersten Monat seit Anlaufen des Programms Mitte Juli schrieben sich 44 Tunesier ein. 32 von ihnen hatten Mitte August die Schweiz bereits verlassen. Eine Erhöhung der Rückkehrhilfe, wie sie auf Bundesebene in Diskussion ist, lehnt die Zürcher Kantonsregierung ab.
Deutlich mehr kleinkriminelle Asylsuchende
Unmissverständlich äusserte sich Fehr in Sachen Kriminalität von Asylsuchenden: «Wir verbinden den Schutz von Verfolgten auch mit der Erwartung, dass sich diese wohlverhalten», sagte er. Die Zahl der im Kanton Zürich festgenommenen tatverdächtigen Asylsuchenden ist in den letzten Jahren stark angestiegen, wie Franz Bättig von der Zürcher Kantonspolizei ausführte. 2010 noch insgesamt 897, waren es im ersten Halbjahr 2012 bereits 918. Hauptdelikte seien alle Arten Diebstähle sowie Drogenvergehen.
Die Zahlen erklären sich aus zwei Faktoren: Einerseits gibt es tatsächlich deutlich mehr Delikte. Anderseits hat die Polizei bei ihrer Ermittlungsarbeit entsprechende Schwerpunkte gesetzt, fasst also mehr Tatverdächtige. (ZO-Online)
Erstellt: 17.08.2012, 16:25 Uhr
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1 Kommentar
Scheinlösung! Auch dieser Vorschlag würde keinen einzigen Kriminellen aus der CH raus bringen. Hier wird auf Steuerzahlers Kosten nur ein Scheingefecht geführt. Ansetzten müsste man ganz anderswo, nämlich in der Asyl-Migrationspolitik. Hier sind aber in absehbarer Zeit keine grossen Änderungen zu erwarten, daher begnügt man sich weiterhin damit über z. B. "Ausschaffungshaft light" zu debattieren. Antworten

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