Überregional
Hundeschulen ausserhalb der Bauzone als Ausnahme
Aktualisiert am 19.07.2012 32 Kommentare
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Der Fall sorgte in der Region für ziemliches Aufsehen: Im vergangenen September war bekannt geworden, dass Pro Natura für Manuela Ceccons in Auslikon gelegene Hundeschule ein Baugesuch verlangt. Daraufhin hatte die kantonale Baudirektion entschieden, den Betrieb der Hundeschule in der Schutzzone nur noch bis Ende 2014 zu dulden: Die Schule sein keine zonenkonforme Anlage. Und sie störe das Landschaftsbild.
Quasi als Reaktion auf diesen Entscheid reichten Mitte Juni die Kantonsräte Gerhard Fischer (EVP, Bäretswil), Hans Heinrich Raths (SVP, Pfäffikon) und Andreas Hasler (GLP, Illnau-Effretikon) sowie 79 Mitunterzeichnende eine dringliche Anfrage zum Thema Hundeschulen in Nichtbauzonen beim Regierungsrat ein. Bemerkenswert ist dabei die ausserordentlich hohe Zahl der Unterzeichnenden – der Kantonsrat umfasst insgesamt 180 Mitglieder.
Nicht auf Nichtbauzonen angewiesen
Der Regierungsrat hat nun diese Anfrage bereits beantwortet. Hundeschulen seien aus raumplanerischer Sicht nicht auf einen Standort ausserhalb des Siedlungsgebietes in Nichtbauzonen angewiesen, hält er fest. Solche Anlagen müssten deshalb wenn immer möglich in einer Gewerbe- oder Industriezone oder aber in einer Zone für öffentliche Bauten geplant werden.
Hundeschulen in Nichtbauzonen könnten nur bewilligt werden, sofern zusätzlich zum Platz die erforderlichen Infrastrukturen wie Parkplätze oder Unterstände bereits rechtmässig vorhanden seien. Zudem müssten die Geräte nach dem Training oder der Schulung wieder weggeräumt werden.
Nur wenige Baugesuche
Laut Regierungsrat dürfen keine öffentlichen Interessen, namentlich die Zielsetzungen des Landschaftsschutzes, entgegenstehen. Weiterer Handlungsspielraum bestehe gemäss Urteilen des Bundesgerichts zur Bewilligung von Hundeschulen ausserhalb der Bauzonen nicht. Die Baudirektion werde die Gemeinden auf die Thematik der Hundeschulen ausserhalb der Bauzonen aufmerksam machen.
Gemäss statistischen Angaben hat die kantonale Baudirektion in den letzten 10 Jahren für Hundeschulen ausserhalb von Bauzonen 17 Baugesuche behandelt. Davon wurden neun bewilligt, fünf davon befristet. Sieben Baugesuche wurden abgewiesen, ein Baugesuch wurde zurückgezogen.
Schwierige Interessenabwägung
Kantonsräte von EVP, SVP und GLP hatten in der dringlichen Anfrage moniert, bezüglich Bewilligung von Hundeschulen bestehe «offensichtlich eine rechtsungleiche Situation». Rund 80 Prozent der Ausbildungsanlagen befänden sich in der Landwirtschaftszone.
Diejenigen Hundeschulen, die um eine Baubewilligung nachgesucht hätten, müssten den Betrieb einstellen oder in eine Bauzone verlegen. Die andern, die nie ein Baugesuch eingereicht hätten, könnten weiter bestehen.
Der Regierungsrat räumt ein, dass das Gesetz Hundehaltern eine praktische Ausbildung in einer Hundeschule vorschreibe. Ebenso unterstehe aber auch das Bauen ausserhalb der Bauzonen gesetzlichen Regelungen. Der Vollzug stehe deshalb in einem Spannungsfeld, und eine sachgerechte Interessenabwägung bereite im Einzelfall Schwierigkeiten.
Lesen Sie mehr zum Thema und den Auswirkungen auf die Hundeschulen im Oberland im ZO/AvU vom Freitag, 20. Juli. (khe/sda)
Erstellt: 19.07.2012, 15:36 Uhr
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32 Kommentare
Also doch: Die Pro Natura hat es fertig gekriegt, dass die Hundeschule, dort, wo sie niemanden stört (hätten sonst die Nachbarn alle die Petition unterschrieben?) nicht bleiben kann und niemand weiss, wo ab 2015 Hunde und deren Halter den umwelt-, sozial- und gesellschaftsverträglichen Umgang lernen können. Bravo! Antworten
Manchmal frage ich mich, ist der Staat für den Menschen da oder ist der Mensch für den Staat da. Einerseits betoniert man jeden verfügbaren Fleck zu und auf der anderen Seite übt man sich in irratinalen Naturschutz. Kopf hoch, manchmal tut sich auch plötzlich was auf. Antworten

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