Bazl hält am Sil-Fahrplan fest
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Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (Sil) für den Flughafen Zürich soll dem Bundesrat wie vorgesehen im Herbst zur Genehmigung vorgelegt werden. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) sieht derzeit keinen Anlass, am Fahrplan etwas zu ändern.
Die von Bundesrätin Doris Leuthard und dem deutschen Verkehrsminister Peter Ramsauer am Samstag unterzeichnete Absichtserklärung habe an der Ausgangslage nichts verändert, sagt Bazl-Sprecher Daniel Göring am Dienstag auf Anfrage. Er bestätigte damit einen Bericht des «Tages- Anzeiger». Mit den bisherigen Planungsinstrumenten könne - unabhängig von den Verhandlungen über einen neuen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland - weiter gearbeitet werden, sagt Göring.
Drei Betriebsvarianten
Bei den Arbeiten am Sachplan sei klar gewesen, dass Verhandlungen mit dem nördlichen Nachbarn geführt werden müssten. Um dem Rechnung zu tragen und auf verschiedene Entwicklungen reagieren zu können, seien im Sil drei Betriebsvarianten enthalten.
Die Variante «J» sieht eine Kombination von Nord- und Ostbetrieb vor. Sie würde laut Göring dann zum Zuge kommen, wenn Deutschland an einer Senkung der Anzahl Anflüge während des Tages festhalten sollte.
Der Sil berücksichtigt auch den Fall, dass kein neuer Staatsvertrag zustande kommt und somit die bisherigen Beschränkungen bei den Flügen über süddeutsches Gebiet bestehen bleiben. Dann sei als Option der gekröpfte Nordanflug vorgesehen.
Möglichst schnell Rechtssicherheit schaffen
Es bestehe deshalb aus heutiger Sicht keinen Grund, vom Fahrplan abzurücken, betonte Göring. «Wir haben ein Interesse daran, dass der Sil möglichst bald verabschiedet und in Kraft gesetzt werden kann, damit Rechtssicherheit besteht.»
Ob der Flughafen-Sachplan tatsächlich so bestehen bleibt, wie er sich heute präsentiert, ist allerdings offen. Je nach Ergebnis der Verhandlungen mit Deutschland könnten punktuelle Anpassungen notwendig werden, wie Göring einräumt.
Das sei grundsätzlich kein Problem. «Der Sil ist kein Instrument, das in Stein gemeisselt ist.» Solange die Änderungen keine Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung haben, könne der Bund diese Anpassungen in eigener Kompetenz vornehmen. Gewährleistet werden müsse aber die öffentliche Mitwirkung. Auf Feld eins zurück müsste man nur dann, wenn keine der drei Betriebsvarianten mit dem Staatsvertrag in Einklang stehen würden. Das allerdings hält das Bazl für eher unwahrscheinlich. (rsc/sda)
Erstellt: 31.01.2012, 15:12 Uhr
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