Flugverbot um Stadien gilt weiter
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Vom Flugverbot betroffen ist auch der Flugplatz Speck in Fehraltorf. Während sechs Stunden gibt es da kein Flugbetrieb bei einem Spiel im Zürcher Letzigrund. Auch beim Flugplatz Hesenstrick am Bachtel gibt es Einschränkungen.
MitteApril hatte der Bundesrat beschlossen, während den Fussballpartien den zivilenLuftverkehr über den Schweizer Austragungsstätten einzuschränken. DasFlugverbot gilt für zivile Sichtflüge in einem Umkreis von 22 Kilometern um dieStadien Basel, Bern, Genf und Zürich.
Auch Drohnenkorridore betroffen
Flugeinschränkungenwurden auch für die rund fünf Kilometer breiten Korridore erlassen, durchwelche Drohnen von den Militärflugplätzen Payerne VD und Emmen LU zu denStadien fliegen. Die Flugbeschränkungen wurden vom Bundesamt für Zivilluftfahrt(BAZL) Ende Mai im Luftfahrthandbuch publiziert.
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Dagegengelangten der Aero-Club der Schweiz, die Privatpilotenvereinigung AOPASwitzerland, der Schweizer Flugplatzverein und der SchweizerischeHängegleiter-Verband ans Bundesverwaltungsgericht. Am 4. Juni hatte es derBeschwerde die aufschiebende Wirkung superprovisorisch entzogen.
Sicherheitsteht auf dem Spiel.
Wenig Einschränkung
Mitder Verfügung vom Donnerstag hat das Bundeverwaltungsgericht nun entschieden,dass die aufschiebende Wirkung entzogen bleibt. Die Richter machten geltend,dass die EURO 2008 bereits begonnen habe. Die Massnahmen müssten jetzt greifen,um ihren Zweck zu erfüllen. Die Einschränkungen für die betroffene Sichtflug-Fliegerei seien nicht sehr schwer.
Punkto Sicherheit stehe sehr viel mehr auf dem Spiel.Terroristische Anschläge könnten nicht ausgeschlossen werden und es gelte auch,jedes Unfallrisiko im Luftraum zu beseitigen. Ein Zwischenfall hätte unterUmständen enorme Schäden zu Folge. Die Anliegen der Klein-Aviatik müsstendeshalb zurückstehen. (sda/zol)
Erstellt: 13.06.2008, 09:00 Uhr
