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1.August-Raketen richten jedes Jahr Millionenschäden an

Aktualisiert am 25.07.2012

Feuerwerk richtet an Gebäuden jährlich etwa dreieinhalb Millionen Franken Sachschaden an. Der Hauseigentümerverband weist auf den Sicherheitsabstand hin und erläutert weitere Bundesfeiertägliche Ausnahmen.

Feuerwerkskörper am 1. August sind schön, können falsch angewendet aber grosse Schäden verursachen. (Symbolbild: ZO/AvU)

Feuerwerkskörper am 1. August sind schön, können falsch angewendet aber grosse Schäden verursachen. (Symbolbild: ZO/AvU)

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Das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August kann gefährlich sein. Jedes Jahr passieren durchschnittlich 250 Unfälle, weil Raketen unsachgemäss gezündet werden. Dabei kommen nicht nur Menschen zu Schaden, sondern auch Häuser.

Der Sachschaden an Gebäuden beläuft sich jedes Jahr auf etwa dreieinhalb Millionen Franken, wie der Hauseigentümerverband (HEV) am Mittwoch mitteilte. Feuerwerk dürfe deshalb nicht zu nahe an Häusern, Sitzplätzen und Balkonen abgefeuert werden.

Damit das Verhältnis zu den Nachbarn friedlich bleibt, weist der HEV zudem darauf hin, dass Feuerwerk nur am 1. August abgebrannt werden darf, dann aber den ganzen Tag - auch während der gesetzlichen Ruhezeiten - und bis um Mitternacht.

Ein Auge zudrücken müssen die Nachbarn auch, wenn Mieter oder Stockwerkeigentümer Fahnen am Haus oder am Balkon aufhängen wollen. Rein rechtlich gesehen müsste dafür beim Vermieter oder der Stockwerkeigentümerschaft eine Bewilligung eingeholt werden. Wegen der Bedeutung des Nationalfeiertages seien Fahnen aber in jedem Fall zu tolerieren. (kes/sda)

Erstellt: 25.07.2012, 11:59 Uhr

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