Viereinhalb Jahre für Vergewaltiger
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Das Zürcher Obergericht musste sich im letzten Juni mit einem äusserst komplizierten Sexualdelikt aus dem Bezirk Uster befassen. Laut Anklage hatte ein heute 42-jähriger Marokkaner am 10. September 2008 nach dem Besuch eines Strip-Lokals seine damalige Freundin auf dem Heimweg verprügelt und vergewaltigt. In der Wohnung der Geschädigten gingen die Übergriffe weiter. Dabei soll der Mann seine Partnerin auch zu Oral- und Analverkehr gezwungen haben.
Sechs Wochen später schlug der Nordafrikaner am Wohnort des Opfers – alles laut Anklage – erneut zu. Diesmal bewarf er seine Freundin mit Kerzen und schlug ihr mit einer Keramikschüssel auf den Kopf. Dann zwang er sie zu Oralverkehr, bis sie erbrechen musste. Am 23. April 2009 bedrohte er sie zudem während eines Telefongesprächs. Er führte aus, dass er sie totschlagen und ihr mit einem Glas das Gesicht aufschlitzen werde. Worauf die Schweizerin Strafanzeige erstattete.
Gegenseitige Vorwürfe
Die eingeleitete Strafuntersuchung entpuppte sich allerdings als recht schwierig. So stritt der beschuldigte Mann die Vorwürfe von Anfang an ab und kehrte den Spiess sogar um. So sei er von seiner Freundin vergewaltigt worden. Und zwar ein paar Mal, gab er bei den Untersuchungsbehörden zu Protokoll.
Hinzu kamen zwei Liebesbriefe der Geschädigten, welche gegen ihre Glaubwürdigkeit sprachen. So hatte sie im Oktober 2008 dem Beschuldigten geschrieben, dass sie von Herzen für seine Freundschaft danke und Gott ihn segnen solle. Einen Monat nach dem ersten Vorfall. An Weihnachten schrieb sie ihm zwei weitere Karten, in welchen sie erneut wünschte, dass Gott den Beschuldigten und ihre Freundschaft segnen sollte. – Ein Verhalten, das auf den ersten Blick völlig lebensfremd erschien. Laut Obergericht nur auf den ersten Blick, da nicht die Glaubwürdigkeit der Geschädigten, sondern die Glaubhaftigkeit ihrer Belastungen bei der Urteilsfindung in den Vordergrund rückte.
Der Geschädigten geglaubt
Der Berufungsprozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In seinem nun eröffneten Urteil hat das Obergericht der Geschädigten geglaubt. Vor allem aufgrund ihrer konkreten, detailreichen und anschaulichen Schilderungen der Übergriffe, welche die Oberrichter als echt erlebt einstuften. Die dazu im Widerspruch stehenden Briefe der Frau begründete das Obergericht mit einer nicht normalen Liebesbeziehung. So habe sie in der blinden Hoffnung gelebt, die Beziehung mit dem Beschuldigten trotz den Vergewaltigungen aufrechtzuerhalten. Dafür spreche auch die Tatsache, dass sie ihre sichtbaren Verletzungen gegenüber Dritten als Folgen eines Sturzes von einem Pferd bezeichnet habe.
Strafe erhöht
Die Schilderungen des Angeschuldigten stuften die Oberrichter dagegen als unglaubhaft ein und bestätigten damit bei der rechtlichen Würdigung die Schuldsprüche wegen mehrfacher Vergewaltigung sowie mehrfacher sexueller Nötigung. Bei der Sanktion erhöhten die Oberrichter die erstinstanzliche Strafe von dreieinhalb Jahren auf viereinhalb Jahre Freiheitsentzug – aufgrund des brutalen und rücksichtslosen Vorgehens des Beschuldigten. Dieser wurde zu einem grundsätzlichen Schadenersatz verpflichtet. Zudem soll er der Geschädigten ein Schmerzensgeld von 10'000 Franken entrichten. (ZO/AvU)
Erstellt: 02.09.2012, 22:03 Uhr
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