Blaulicht

Parkplatzmord: Emotionale Szenen nach Urteilsverkündung

Von Ernst Hilfiker. Aktualisiert am 10.02.2012 8 Kommentare

Das Urteil im Volketswiler Parkplatzmord-Prozess steht fest: Der 23-Jährige, der im März 2009 seine 16-jährige Freundin erschossen hat, muss für 13,5 Jahre hinter Gitter.

1/6 Volketswiler Parkplatzmord vor Gericht
6.2.2012: Am Bezirksgericht Uster hat am Montag der Prozess zum Volketswiler Parkplatzmord begonnen. Sämtliche Zuschauer mussten sich vor der Verhandlung einer Sicherheitskontrolle unterziehen.
Bild: np

   

(ZO-Online)

  • 17.45 Uhr:  

    Hatten Angehörige und der Beschuldigte während der Urteilsverkündung noch ruhig im Gerichtssaal gesessen, kam es nach dem offiziellen Ende des Prozesses zu emotionalen Szenen. Angehörige der Familie des Verurteilten begannen zu weinen, danach zum Teil zu Schreien. Der Todesschütze selber, der auch am letzten Prozesstag wieder von Polizisten bewacht wurde, liess sich hingegen nicht anmerken, was er vom Urteil denkt; er blieb äusserlich zwar angespannt, aber sehr ruhig.

    Äusserst gefasst wirkten auch die Eltern der Getöteten. Der Vater des Mädchens sagte nach der Urteilsverkündung auf Frage von Journalisten, er sei «erleichtert», dass das Bezirksgericht Uster die von der Verteidigung vorgebrachte «Unfalltheorie nicht akzeptierte». Das Gericht war von «einem gezielten Schuss» auf die Schülerin ausgegangen.

    Lesen Sie mehr zum Prozess und das Urteil im ZO/AvU vom Samstag, 11. Februar.

  • 16.15 Uhr: Urteilsverkündung  

    Der 23-Jährige, der im März 2009 seine Freundin erschossen hat, muss für 13,5 Jahre ins Gefängnis. Das Berzirksgericht Uster sprach den jungen Kosovaren am Freitag der vorsätzlichen Tötung, Gefährdung des Lebens und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig.

  • 10. Februar: 12.30 Uhr  

    Noch ist nicht klar, wann das Urteil im Prozess um den Volketswiler Parkplatzmord fällt. Seit Mitte Donnerstagmorgen ist der Hauptteil der Verhandlung beendet und das Gericht berät sich. Zu welchem Entscheid das Gremium kommt, soll am Freitagnachmittag oder am Samstagmorgen bekanntgegeben werden.

  • 9. Februar: Prozesstag 4  

    Am Donnerstagmorgen, dem dritten Tag des Prozesses um den Volketswiler Parkplatzmord, hatten die Parteien Gelegenheit zur Replik. Der Staatsanwalt betonte einmal mehr, dass die Tat für ihn klar ein Mord war und keine fahrlässige Tötung, denn die 16-Jährige sei durch einen «gezielten Schuss» in den Kopf umgebracht worden. Er bat das Gericht deshalb um «eine sehr hohe Freiheitsstrafe». Auch die Anwältin der Eltern des getöteten Teenagers ging von einem Mord aus; die von der Verteidigung vorgebrachte Unfalltheorie sei absurd.

    Der Verteidiger kritisierte in seinen Ausführungen erneut die Staatsanwaltschaft sowie die Medien. Iin diesem Fall sei es zu einer öffentlichen Vorverurteilung gekommen, «die ihresgleichen sucht».

    Schliesslich hatte der Angeklagte selbst noch die Gelegenheit zu einem Schlusswort. Den Eltern der von ihm Erschossenen zugewandt, sagte er mit tränenerstickter Stimme, «ich habe es nicht gewollt». Er bereue, was er getan habe, «jeden scheiss-einzelnen» Tag seit dem Vorfall im März 2009.

  • 8. Februar: Prozesstag 3  

    Der Prozess ist unterbrochen, nächstes Update, Donnerstag, 9. Februar.

  • 20.55 Uhr  

    Nach dem Marathon-Plädoyer, das sich bis in den Abend erstreckte, wird der Prozess am Bezirksgericht Uster nun unterbrochen.

    Die Planung sieht als nächstes die Urteilseröffnung vor. Das Verdikt dürfte innerhalb der nächsten drei Tage bekannt gegeben werden.

  • 19.14 Uhr  

    Eine wichtige Frage im Verfahren bleibt jene nach dem Verbleib der Tatwaffe und der dazugehörigen Patronen. Der Beschuldigte schweigt dazu eisern. Gemäss Ermittlungen «verschwand» sie auf dem Weg vom Parkplatz in Volketswil ins Spital. Der Beschuldigte hatte einen Umweg entlang des Greifensees gewählt. Würde sie gefunden, könnten Experten feststellen, ob sie einen Defekt hatte, was die Unfalltheorie stützen würde.

    Der Verteidiger versicherte: «Mein Mandant weiss nicht, wo die Waffe ist.» Er zeichnete – als Gedankenspiel, wie er sagte – die Möglichkeit nach, dass der Bruder des Beschuldigten die Waffe habe verschwinden lassen. Gelegenheit dazu hätten zudem Schwester und Mutter gehabt; das Auto habe unverschlossen vor der Notaufnahme des Spitals gestanden.

  • 17.27 Uhr  

    Der Verteidiger wirft Ermittlern und Staatsanwalt vor, sie hätten «Bockmist» produziert und ihr Vorgehen sei «selten dreist» gewesen. Auf der erfolglosen Suche nach einem «einigermassen plausiblen Tatmotiv» habe die Anklage einen Streit des Beschuldigten mit dem Opfer konstruiert – «eine abstruse Idee».

    Auch Formfehler im Verfahren monierte der Verteidiger: So sei der Beschuldigte nicht früh genug auf sein Recht auf Beizug eines Anwalts aufmerksam gemacht worden. Seine frühen Aussagen seien deshalb nicht verwertbar.

  • 16.25 Uhr  

    Nach dreieinhalb Stunden Plädoyer ohne Pause wurde die Verhandlung für wenige Minuten unterbrochen.

    Der Verteidiger hat den Angeklagten als völlig anderen Menschen dargestellt als der Staatsanwalt. Er bezeichnet den Todesschuss als Unfall, der in keiner Weise je beabsichtigt gewesen sei und für den es kein Motiv gebe.

    Das Plädoyer des Verteidigers könnte gemäss seinen Ankündigungen noch weitere drei Stunden dauern.

  • 13.39 Uhr  

    Eine Freiheitsstrafe von höchstens 39 Monaten wegen fahrlässiger Tötung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz erachtet der Verteidiger im Mordprozess vor dem Bezirksgericht Uster als angemessen. Knapp drei Jahre Untersuchungs- und Sicherheitshaft sollen angerechnet werden.

    Der Rechtsvertreter des heute 23-jährigen Angeklagten, der im März 2009 seine knapp 17-jährige Freundin erschossen hat, stellte am Dienstag seine Anträge. Dabei forderte er einen Freispruch vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens.

    Laut Verteidiger Mario Bortoluzzi war es keine gewollte Tat, sondern ein Unfall. Sein Mandant sei sicher gewesen, alle Patronen aus dem Pistolenmagazin entfernt zu haben, als er der jungen Frau die Pistole an den Hals gehalten und abgedrückt habe. Er habe vor ihr, die erst seit kurzem seine Freundin war, mit dummem Machogehabe angeben wollen.

  • 12.55 Uhr  

    Der Prozess um den Volketswiler Parkplatzmord geht nach dem Auftakt am Montag heute Dienstagnachmittag weiter. Als nächster wird der Verteidiger des Angeklagten auftreten. Nachdem der Todesschütze im Rahmen der Ermittlungen immer wieder gelogen und schliesslich ein halbes Dutzend verschiedener Tatvarianten präsentiert hatte, dürfte der Verteidiger des jungen Kosovaren mit der letzten dieser Varianten arbeiten: der Version «Unfall». Höchstwahrscheinlich wird der Anwalt auf «fahrlässige Tötung» plädieren und demzufolge eine viel tiefere Strafe beantragen als der Staatsanwalt, der wegen Mordes 20 Jahre Gefängnis gefordert hatte.

  • 7. Februar 2012: Prozesstag 2  

    Eine der grossen Fragen im Prozess um den Volketswiler Parkplatzmord ist nebst dem Motiv ist diejenige nach der Tatwaffe: Die Pistole – höchstwahrscheinlich eine Browning FN 1906 – ist seit dem Todesschuss verschwunden. Wo sie hinkam, dazu verweigert der Angeklagte die Aussage. Der Staatsanwalt hat jedoch eine Vermutung: Der Schütze oder sein Bruder haben die Waffe «entsorgt», und zwar vermutlich in einem Sumpfgebiet am Ufer des Greifensees oder direkt im Wasser.

    Der Greifensee war offenbar auch ein Thema, als der Schütze gleich nach der Tat seine im Sterben liegende Freundin loswerden wollte. Der Staatsanwalt sagte, er habe Informationen aus drei verschiedenen Quellen , dass der Körper der jungen Frau hätte im See versenkt werden sollen.

  • 19.06 Uhr  

    Der Staatsanwalt schilderte in seinem über zweistündigen Plädoyer den Angeklagten als einen Menschen, der seine Probleme oft und gerne mit Gewalt «löste». Den tödlichen Schuss, den der Kosovare auf seine Freundin abgab, war nach Ansicht des Staatsanwalts eine gewollte, «perfide Tat» und nicht - wie es der Schütze darstellte - ein Unfall: «Die Freundin hatte keine Chance». Das Motiv der Tötung war auch am Ende des ersten, über achtstündigen Prozesstates nicht klar; der Staatsanwalt geht jedoch von einem Streit aus, der völlig «ausser Kontrolle geriet». Die Verhandlung geht am Dienstagmittag weiter.

  • 16.48 Uhr  

    20 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes und anderer Delikte: Dies hat der Staatsanwalt am Montagnachmittag vor dem Bezirksgericht Uster für den 23-jährigen Beschuldigten gefordert, der im März 2009 seine Freundin erschossen hatte.
    Zusätzlich zur Freiheitsstrafe forderte der Staatsanwalt eine ambulante psychiatrische Behandlung während des Strafvollzuges. Sollte der Angeklagte nicht wegen Mordes, sondern nur wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden, verlangt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren.

  • 15.51 Uhr  

    Zu Beginn des Nachmittags standen zwei Schusswaffenexperten dem Gericht Red und Antwort. Sie konnten die vielen, sehr detaillierten Fragen jedoch nur teilweise konkret beantworten. Dies, weil die Tatwaffe bis heute fehlt. Der Angeklagte verweigert Aussagen wo sich die Pistole befinden könnte.

    Nach einer kurzen Pause geht es anschliessend höchstwahrscheinlich mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft weiter. Der Prozess wird sich bis in den Abend hineinziehen.

  • 11.37 Uhr  

    In einer ausführlichen Befragung zum Mordvorwurf erklärte der Angeklagte, er habe gedacht, das Magazin der Waffe sei leer gewesen, als er abgedrückt hatte. Dass sich dann doch ein Schuss löste, der seine junge Freundin getötet hatte, das sei einfach «scheisse» gewesen. Die ganze Tat sei nur auf seine Dummheit zurückzuführen. Ein Mord sei das jedoch sicher nicht gewesen.

    Die Verhandlung wurde für eine Mittagspause unterbrochen und wird am Nachmittag fortgesetzt.

  • 10.25 Uhr  

    Im ersten Teil des Morgens wurde der Angeklagte zu seiner Person und zwei Nebenanklagepunkten befragt. Unter anderem ging es um seine grosse Waffensammlung. Hier schwächte der Kosovare fast alle Vorwürfe ab: Mehrere der Waffen, die er besessen haben soll, hätten gar nicht ihm, sondern einem Kollegen gehört.

  • 9.58 Uhr  

    Der Prozess ist sehr gut besucht. Mit über einem halben Dutzend Medienvertretern sind gegen 60 Zuhörer anwesend. Der grösste Teil der Besucher verfolgt die Verhandlung in einem zweiten grossen Gerichtssaal per Videoübertragung.

  • 8.10 Uhr  

    Der Prozess läuft seit 8 Uhr. Die Verhandlung stösst auf überaus grosses Zuschauerinteresse. Sämtliche Besucher mussten sich noch einer speziellen Sicherheitsüberprüfung unterziehen.

    Im Mittelpunkt der voraussichtlich dreitägigen Verhandlung steht heute der Täter. Der 23-Jährige aus Oetwil am See hat nach Überzeugung des Staatsanwalts am 7. März 2009 in einem Auto auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums Volki-Land in Volketswil seine Freundin mit einem gezielten Kopfschuss getötet. Das Motiv: der Kosovare war genervt, dass seine 16-jährige Begleiterin sich beschwerte, dass er gleichzeitig mehrere intime Freundinnen hatte.

    Der Angeklagte hat die Schussabgabe zugegeben, bestreitet jedoch eine Tötungsabsicht. Wird er, wie es der Staatsanwalt beantragt, wegen Mordes verurteilt, droht im ein mindestens zehnjähriger Aufenthalt hinter Gittern.

  • 6. Februar 2012: Prozessauftakt  

    13 Tage vor ihrem 17. Geburtstag wird in der Nacht auf Sonntag, den 8. März 2009, auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums Volki-Land ein Mädchen in einem Auto erschossen. Ab heute steht nun der Täter vor Gericht.

    Die ganze Vorgeschichte gibt es hier: 16-Jährige «kaltblütig hingerichtet»

    ZO-Online berichtet in diesem Ticker laufend vom Prozess am Bezirksgericht in Uster.

Erstellt: 02.02.2012, 09:41 Uhr

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8 Kommentare

Andreas Hertach

06.02.2012, 17:11 Uhr
Melden 27 Empfehlung

Das darf doch nicht wahr sein, dass er noch Wellnessferien offeriert bekommt und nicht einsichtig sich zeigt. 20 Jahre wäre in Ordnung nur eine solche Person muss man verwahren auf unbestimmte Zeit
und anschliessend ausschaffen. Sonst lernt es nie das dies hier nicht geduldet werden kann.
Solche Rambos ist halt ein Fehler wegen der Personenfreizügigkeit und die sollte man einmal überdenken.
Antworten


andrea kern

06.02.2012, 21:04 Uhr
Melden 25 Empfehlung

schade ist die todesstrafe abgeschafft... abgesehen von den horrenden kosten wird so ein mensch wieder auf die gesellschaft losgelassen. für seine tat gibt es weder entschuldigung noch erklärung! Antworten



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