Mit Sozialhilfe Freundin finanziert
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Der heute 38-jährige Türke hatte von 2004 an drei Jahre lang bei der Gemeinde Hinwil Sozalhilfe im Gesamtumfang von über 98 000 Franken bezogen. Geld, das er erhielt, weil man in der Gemeinde davon ausging, dass der Mann keinen Erwerb hatte. Würde sich diese Ausgangslage ändern, hätte der Mann das sofort unaufgefordert melden müsen - eine Regelung, die einzuhalten der Sozialhilfeempfänger schriftlich zusicherte.
Dieses Versprechen hielt er jedoch nicht. So leistete er ab Herbst 2006 insgesamt 16 Arbeitseinsätze, bei denen er gemäss Ermittlungen des Staatsanwalts mehr als 27 400 Franken verdiente. Davon aber sagte er in Hinwil jeweils nichts - im Gegenteil: bei der regelmässig vorzunehmenden Eigengeklaration seiner Finanzverhältnisse auf der Gemeinde beharrte er darauf, dass er weder Einkommen noch Vermögen habe.
Damit betrog er die Gemeinde um 16 525 Franken, das heisst, er liess sich in diesem Betrag Fürsorgegelder auszahlen, auf die er kein Anrecht gehabt hätte.
Geld nicht selbst gebraucht
Der Türke war - was in solchen Fällen ungewöhnlich ist - voll geständig und zeigte sich reuig. «Logisch, habe ich das Vertrauen missbraucht», gab er vor dem Bezirksgericht Hinwil zu, wo er sich kürzlich zu verantworten hatte. «Doch es blieb mir gar nichts anderes übrig», als zu betrügen, denn das sei die einzige Möglichkeit gewesen, um an Geld zu kommen: «Ich kann ja nicht klauen gehen».
Und Geld gebraucht habe er eben für seine Freundin. Die Slowakin lebte ohne Aufenthaltsbewlligung in der Schweiz, und er habe ihr mit den von ihm zuviel bezogenen Fürsorgebeiträgen den Lebensunterhalt finanziert. Für ihn selbst sei dabei nichts übrig geblieben.
Vom RAV «abgeschrieben»
Wie er denn überhaupt Sozialhilfeempfänger geworden sei, wollte der Vorsitzende des Gerichts vom Angeklagten wissen. Er habe immer gearbeitet, an vielen verschiedenen Stellen, doch nach einem Unfall und gescheiterten Beziehungen sei er seit ein paar Jahren fast dauernd arbeitslos, antwortete der Türke. Dass seine beruflichen Engagements jeweils nicht allzulange gingen, dazu trug auch seine 13 Jahre lang dauernde Drogensucht bei, von der er aber heute geheilt sei. Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) hatte ihn wegen seines Suchtproblems schliesslich als nicht mehr vermittlungsfähig eingestuft. So landete der Mann dann beim Sozialdienst seiner Wohngemeinde.
Staatsanwalt forderte Gefängnis
Der Pflichtverteidiger des Mannes sprach denn auch von einem Leben, das «bisher wenig glücklich verlief». Wenig glücklich war dabei offenbar auch die Beziehung zur Slowakin: Sie habe den Angeklagten unbedingt heiraten und zu einer Aufenthaltsbewilligung kommen wollen. Als der Mann eine Ehe ablehnte, zeigte sie ihn an, und der Sozialhilfebetrug flog auf.
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Den Antrag des Staatsanwaltes, der den Widerruf zweier früherer bedingter Sanktionen wegen Strassenverkehrsdelikten forderte und als Gesamtstrafe 14 Monate Gefängnis unbedingt sowie eine Busse von 800 Franken, bezeichnete der Verteidiger als «eindeutig zu hoch». Der Betrüger habe die Taten ja nicht für sich selbst, sondern für die Freundin verübt, also wiege das Verschulden nicht schwer. Eine Strafe von sechs Monaten bedingt sei angemessen.
Busse und «Bedingt»
Das Gericht sprach den 38-Jährigen antragsgemäss des mehrfachen Betruges schuldig. Die beiden Vorstrafen wurden widerrufen und der Angeklagte mit einer bedingten Freiheisstrafe von acht Monaten bestraft. Zudem hat er eine Busse von 800 Franken zu bezahlen und die Verfahrenskosten von über 3000 Franken zu übernehmen. Dies ist dem in unbegründeter Form vorliegenden Urteil zu entnehmen.
Damit ging der am Prozess geäusserte Wunsch des Betrügers, nach über zwei Monaten Untersuchungshaft nicht erneut ins Gefängnis zu müssen, in Erfüllung. Ob der Mann, der heute einen Hilfsarbeiterjob ausübt, die Busse und die anderen Kosten begleichen wird, ist anbetrachts seiner Steuer- und Alimenten-Schulden von 70 000 Franken allerdings eine andere Frage.
Erstellt: 13.09.2008, 09:00 Uhr




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