Blaulicht

Minellis Ehre wurde nicht verletzt

Von Eduard Gautschi. Aktualisiert am 02.04.2012

Ludwig A. Minelli aus Maur hat den Gerichtsreporter des «Tages Anzeigers», Thomas Hasler, wegen übler Nachrede verklagt. Der Tatbestand war eigentlich erfüllt, aber Hasler wurde frei gesprochen, weil die Berichterstattung gerechtfertigt und fair war.

Das Dignitas-Haus in Pfäffikon. (Archivbild: Nicolas Zonvi)

Das Dignitas-Haus in Pfäffikon. (Archivbild: Nicolas Zonvi)

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Hasler hatte am 22. Februar 2011 einen Artikel im «Tages Anzeiger» über ein Urteil des Bundesgerichts veröffentlicht. Unter dem Titel «Dignitas unter Verdacht?» beleuchtete er ein Verfahren, bei dem es um sogenannte «Sondermitgliederbeiträge» ging.

Die Sterbehilfeorganisation Dignitas mit Sitz in Maur stand unter Verdacht, aus «selbstsüchtigen Beweggründen Beihilfe zum zu einem Doppelsuizid geleistet zu haben», was strafbar wäre. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hatte ein Verfahren eröffnet und die Herausgabe der Unterlagen verlangt, die den Fall betrafen. Sie wollte herausfinden, ob dem Verein tatsächlich mehr als nur die «administrativen Aufwendungen» erstattet worden waren.

Minelli weigerte sich, die Unterlagen herauszugeben. Zwei Gerichtsinstanzen wurden bemüht. Schliesslich ordnete das Bundesgericht die Herausgabe an.

Hasler las das anonymisierte Urteil und kombinierte, dass es sich beim besagten Verein um Dignitas handeln musste. Er griff in die Tasten und schrieb einen Artikel, der im gleich zwei Klagen bescherte, eine vor dem Bezirksgericht in Zürich und ein Zivilverfahren in Uster. Beide wegen übler Nachrede und Ehrverletzung

Neugier der Dummköpfe

Am Montag fand das Verfahren in Zürich statt. Der Staatsanwalt forderte wegen übler Nachrede eine Strafe von 30 Tagessätzen zu 220 Franken und eine Busse von 1500 Franken. Für die Geldstrafe verlangte er den bedingten Vollzug bei einer Probezeit von zwei Jahren. Haslers Anwalt plädierte auf Freispruch.

Minelli machte geltend, er sei zu Unrecht einem Verdacht ausgesetzt worden. Dass sei ehrverletzend und rufschädigend. «Jemanden ohne Gerichtsurteil einfach als Verdächtigen hinstellen, geht nicht», sagte Minelli. Einen Artikel basierend auf einer Voruntersuchung zu schreibe, gehe auch nicht.

Hasler habe einen vagen Verdacht aufgeblasen und unnötigerweise auch noch seinen Namen und den Namen des Vereins publiziert. Ein legitimes Bedürfnis dafür gebe es nicht. Seine Bekanntheit sei dafür nicht Grund genug und mit der «Neugier der Dummköpfe lasse sich kein öffentliches Interesse begründen».

Haslers Anwalt war anderer Meinung. Er rollte kurz den ganzen Fall und die Rolle von Dignitas und Minelli in der Öffentlichkeit auf. Das öffentliche Interesse am Thema Sterbehilfe sei hoch. Von einer Vorverurteilung oder Ehrverletzung durch den Artikel könne nicht die Rede sein. Minellis Name zu nennen, sei geradezu ein Muss gewesen.

Das Gericht sah dies ähnlich. Die Namensnennung sei in diesem Fall gerechtfertigt. Im Artikel werde immer wieder darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um einen Verdacht handle und es würden sogar Entlastungsargumente für Dignitas aufgeführt. Es sei legitim, die Öffentlichkeit zu einem frühen Zeitpunkt über ein Verfahren zu informieren, wenn dies in der Art und Weise wie in Haslers Artikel getan werde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (ZO/AvU)

Erstellt: 02.04.2012, 20:24 Uhr

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