Blaulicht

Freispruch in Hinwiler «Abfallaffäre»

Von Ernst Hilfiker. Aktualisiert am 20.02.2012

Ein Unternehmer, der für die Gemeinde Hinwil die Müllabfuhr besorgte, ist vom Bezirksgericht des Betrugs freigesprochen worden. Allerdings wurde bereits Berufung eingelegt.

Ein Transporter deponiert bei der Kezo in Hinwil Abfälle. (Symbolbild: Archiv ZO/AvU)

Ein Transporter deponiert bei der Kezo in Hinwil Abfälle. (Symbolbild: Archiv ZO/AvU)

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In der Hinwiler «Abfallaffäre» ist ein weiterer Entscheid gefallen: ein Recyclingunternehmer, der für die Gemeinde die Müllabfuhr besorgte, ist vom Bezirksgericht freigesprochen worden. Der Staatsanwalt hatte ihm Betrug vorgeworfen, da der Unternehmer über Jahre der Gemeinde falsche Beträge für seine Dienstleistungen verrechnet hatte.

Das Urteil aus Hinwil ist jedoch nicht das letzte Wort in dieser Sache. Denn schon läuft eine Berufung gegen den Entscheid.

Aufsehenerregender Fall

Die sogenannte Hinwiler «Abfallaffäre» hatte weit über die Oberländer Gemeinde hinaus zu reden gegeben. Dies einerseits, weil bei deren Bekanntwerden im Sommer 2010 praktisch keine Informationen zu dem ungewöhnlichen Fall verfügbar waren.

Andererseits aber auch, weil über Monate hinweg ein namentlich genanntes Hinwiler Gemeinderatsmitglied wegen der Affäre im doppelten Wortsinn öffentlich den Kopf hinhalten musste, später jedoch von allen Vorwürfen entlastet wurde.

Lesen Sie mehr dazu im ZO/AvU vom Montag, 20. Februar. (ZO/AvU)

Erstellt: 19.02.2012, 20:47 Uhr

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