FCZ-Fan niedergeschlagen: Drei Jahre teilbedingte Freiheitstrafe für Oberländer
Der Fall des heute 33-jährigen FC-Zürich-Fans hatte im Frühling 2006 landesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Carrosserie-Spengler feierte damals den Meistertitel des FC Zürich und geriet in den frühen Morgenstunden an der Schiffbaustrasse in Zürich zufällig in eine Pöbelei zwischen Betrunkenen.
Plötzlich ging ein heute 26-jähriger Kanalreiniger aus dem Zürcher Oberland auf den FCZ-Fan los und versetzte ihm einen heftigen Faustschlag ins Gesicht. Das Opfer schlug mit dem Hinterkopf am Asphaltboden auf und erlitt dermassen schwere Verletzungen, dass er heute noch schwer behindert ist.
Bereits dritter Prozess
Der Vorfall beschäftigte das Gericht bereits zum dritten Mal. Grund dafür war eine rechtliche Knacknuss. Der Geschädigtenvertreter plädierte auf vorsätzliche schwere Körperverletzung und trat für eine empfindliche Strafe ein. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren wegen Eventualvorsatzes.
Der Verteidiger des Angeklagten ging weiterhin nur von einer fahrlässigen schweren Körperverletzung aus. Sein Mandant habe mit dem einzigen Schlag nie damit gerechnet, den Geschädigten so schwer zu verletzen. Eine Freiheitsstrafe von höchstens zweieinhalb Jahren sei zugunsten einer ambulanten Psychotherapie aufzuschieben, forderte er.
Hohe Schmerzensgelder
Das Bezirksgericht Zürich folgte bei der rechtlichen Würdigung der Verteidigung und schloss eine Vorsatztat aus. Mit dem einzigen Faustschlag liege keine Inkaufnahme einer schweren Körperverletzung vor, erklärte der Gerichtsvorsitzende.
Das Gericht taxierte den Faustschlag jedoch als schweres Verschulden und sprach deshalb eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren aus. Die Hälfte davon soll der Verurteilte absitzen.
Das Gericht hielt ihm zugute, dass er heute keinen Alkohol mehr trinkt und schon seit Jahren nicht mehr gewalttätig aufgefallen ist. Es erteilte ihm die Weisung, eine in Angriff genommene Psychotherapie fortzusetzen.
170 Tage hat der Beschuldigte bereits abgesessen. Er wurde verpflichtet, Schmerzensgelder zu zahlen, allein 140'000 Franken für den Geschädigten. Dessen Mutter erhält 30'000 Franken, die langjährige Freundin des Opfers 5000 Franken. (rsc/sda)
Erstellt: 04.07.2011, 20:22 Uhr
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