Blaulicht

Amir B. muss 46 Monate absitzen

Aktualisiert am 15.12.2011 11 Kommentare

Das Bezirksgericht Hinwil hat den 28-jährigen Amir B. am Donnerstag zu 19 Monaten unbedingt verurteilt. Damit muss der Serbe kosovarischer Abstammung nun auch seine frühere Strafe absitzen – und ihm droht nun die Ausschaffung.

Amir B. wurde bereits wegen Rasens zu mehreren Monaten Gefängnis verurteilt. (Symbolbild: Archiv ZO/AvU)

Amir B. wurde bereits wegen Rasens zu mehreren Monaten Gefängnis verurteilt. (Symbolbild: Archiv ZO/AvU)

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Der 28-jährige Amir B. aus dem Limmattal, vom «Sonntags Blick» als «irrster Raser der Schweiz» bezeichnet, stand am Donnerstagmorgen vor dem Bezirksgerichts Hinwil. Angeklagte war er wegen Hehlerei, mehrfachen Lenkens eines Fahrzeugs trotz Entzug des Führerauswieses und Gehilfenschaft zu Diebstahl.

Der Gehilfenschaft zu Diebstahl war er angeklagt, weil er am 28. November bei Einbrüchen in zwei Einfamilienhäuser in Hinwil Schmiere gestanden hatte. Amir B. bestreitet dies. Die von ihm aufgetischte «Räuberpistole», so der Gerichtspräsident, war jedoch so unglaubwürdig, dass ihm das Gericht kein Wort glaubte und ihm angesichts seiner Vorstrafen keinen Kredit mehr einräumte.

Ein bedingter Strafvollzug kam nicht mehr in Frage, weil der Angeklagte «strafresistent und uneinsichtig» sei. Bei ihm sei keine Spur von Einsichtigkeit auszumachen. Das Gericht verurteilte Amir B. zu 19 Monaten unbedingt. Das hat zur Folge, das er frühere, bedingt ausgesprochene Strafen nun auch noch absitzen muss. Ingesamt erhöht sich das Strafmass dadurch auf 46 Monate. Zudem muss Amir B. nun damit rechnen, dass das Migrationsamt seine Ausschaffung beantragt.

Lesen Sie mehr zum Gerichtsfall im ZO/AvU vom Freitag, 16. Dezember. (khe)

Erstellt: 15.12.2011, 08:01 Uhr

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11 Kommentare

Nadja Rossi

15.12.2011, 13:42 Uhr
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Es ist erfreulich, dass das Gericht Amir B. zu 46 Monaten Gefängnis verurteilt hat. Damit ist die Strafe sogar noch höher ausgefallen als von der Staatsaunwaltschaft beantragt worden war. Hoffentlich wird der Täter nun aber auch in sein Heimatland ausgeschafft, denn Leute wie Amir B. bedeuten eine akute Gefahr für die Bevölkerung in der Schweiz. Antworten


Boris Kerzenmacher

15.12.2011, 13:22 Uhr
Melden 24 Empfehlung 0

Und jetzt? Sitzt er die Strafe ab auf Steuerzahlers Kosten und macht danach hemmungslos weiter hier. Oder Abschieben und die Strafe im Heimatland verbüssen lassen auf Kosten des Heimatlandes? Ersteres ist eher anzunehmen da die CH-Politik es offenbar immer noch nicht fertig gebracht hat andere Staaten dazu anzuhalten ihre eigenen (kriminellen)-Staatsbürger bedingungslos zurückzunehmen. Antworten



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