Blaulicht

250 Franken Busse für Jauche-Dusche

Von Ernst Hilfiker. Aktualisiert am 19.07.2012

Wegen einer Fehlmanipulation an einem Druckfass sind in Hinwil über zwei Dutzend Gebäude mit Jauche verschmutzt worden. Der verantwortliche Bauer wurde deswegen nun gebüsst.

Rasche Hilfe: Die Stützpunktfeuerwehr Hinwil säuberte nach der Gülle-Dusche zahlreiche Gärten vom gröbsten Schmutz. (Archivbild ZO/AvU)

Rasche Hilfe: Die Stützpunktfeuerwehr Hinwil säuberte nach der Gülle-Dusche zahlreiche Gärten vom gröbsten Schmutz. (Archivbild ZO/AvU)

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250 Franken beträgt die Busse, die der Landwirt bezahlen muss, der in Hinwil unabsichtlich für einen Jauche-Regen sorgte. Zu diesem Betrag kommen noch Gebühren in der Höhe von 305 Franken. Dies gab der Hinwiler Statthalter Fridolin Kreienbühl auf Anfrage bekannt.

Hausfassaden verschmutzt

Der ungewöhnliche Vorfall hatte sich am frühen Morgen des 20. März ereignet (wir berichteten darüber). Ein Bauer war mit einem Traktor, an den er zwei Jauchedruckfässer angehängt hatte, von Ringwil nach Hinwil unterwegs. Dabei spritzte im Alpenblick-Quartier mit Hochdruck Gülle aus einem der Anhänger. Die stinkende Dusche traf die Strasse, das Trottoir, Gärten und Fassaden von mehr als zwei Dutzend Gebäuden und sogar einen Fussgänger und seinen Hund; in einem privaten Biotop starben wegen der Jauche 45 Fische. Das Verzeichnis der geschädigten Personen umfasste letztlich 28 Namen.

Versehen mit grossen Folgen

Abklärungen ergaben, dass der Landwirt, bevor er auf der Strasse losgefahren war, vergessen hatte, den Umschalthebel am Druckfass zu schliessen. Dadurch konnte die Jauche über eine Weitwurfdüse austreten – Dutzende Meter weit.

Fazit: «Ein kleines Versehen mit grossen Folgen», wie es Fridolin Kreienbühl formuliert. Geahndet wurde dieses Versehen mit einem Strafbefehl wegen «ungenügendem Sichern der Ladung», das ist ein Verstoss gegen Artikel 30, Absatz 2, des Strassenverkehrsgesetzes. Ein Verstoss, bei dem im vorliegenden, schweizweit sehr seltenen Fall gemäss dem Statthalter das Verschulden des 29-jährigen Bauern allerdings als nur «relativ gering» eingestuft werden kann.

Versicherung zahlte Schäden

Mit dem rechtskräftigen Entscheid des Statthalters ist die strafrechtliche Bewältigung der Güllen-Dusche abgeschlossen. Die angerichteten Schäden – die Kantonspolizei Zürich sprach in einer ersten Schätzung in einer Medienmitteilung von «mehreren zehntausend Franken» – wurden von der Versicherung des Bauern vergütet. (ZO/AvU)

Erstellt: 19.07.2012, 19:26 Uhr

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