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Seerestaurant beschäftigt Bundesgericht

Von Eduard Gautschi. Aktualisiert am 22.02.2012

Der Verband zum Schutze des Greifensees (VSG) zieht das Urteil des Obergerichts betreffen Bauverbotsservitut auf der Surferwiese in Niederuster ans Bundesgericht weiter.

Für die Beurteilung der Baurekurskommission wurde 2011 ein Baugespann an den See gestellt, was für ziemliche Aufregung sorgte. (Archivbild ZO/AvU)

Für die Beurteilung der Baurekurskommission wurde 2011 ein Baugespann an den See gestellt, was für ziemliche Aufregung sorgte. (Archivbild ZO/AvU)

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Am 27. Januar hatte das Obergericht des Kantons Zürich entschieden, nicht auf die Klage des VSG einzutreten, weil es für die Klage nicht zuständig sei. Der Verband will sich nun Klarheit im verwirrenden Rechtsstreit verschaffen und zieht den Fall ans Bundesgericht weiter. Das Bundesgericht soll abschliessend Entscheiden, wer nun für die Beurteilung der Klage des VSG zuständig ist. Er hatte gegen die Streichung eines Bauverbotsservituts durch die Meliorationsgenossenschaft geklagt. Erste Instanz war der Bezirksrat. Er entschied, er sei für die Klage nicht zuständig und verwies den VSG ans Bezirksgericht. Dieses erklärte sich für die Angelegenheit ebenfalls für nicht zuständig, weil es sich um einen Verwaltungsakt handle. Das Obergericht stützt diese Haltung in seinem Urteil von Januar (wir berichteten). Zuständig ist gemäss Obergericht der Bezirksrat und das Verwaltungsgericht.

Sponsoren springen ein

Teilt das Bundesgericht diese Meinung, muss der VSG erneut vor dem Bezirksrat klagen – sicher auch auf Erstattung der Kosten die dem Verband aus dem bisherigen Verfahren erwachsen sind. Diese belaufen sich auf rund 45?000 Franken, ohne das bisher in der Sache ein Entscheid gefällt worden wäre. «Das ist unbefriedigend», sagt Erich Sutter, Präsident des VSG. «Eine Gerichtsinstanz muss endlich prüfen, ob die Löschung des Servituts rechtens war oder nicht.» Den Fall ans Bundesgericht weiterziehen kann der VSG nur, weil diverse Sponsoren ihre Unterstützung zugesichert haben. Nur dank der Sponsoren könne der Verband ohne eigenes finanzielles Risiko ans Bundesgericht gelangen, sagt Sutter. (ZO/AvU)

Erstellt: 22.02.2012, 19:24 Uhr

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Aus den Behörden

Kennzahlen Gemeinde

Bevölkerung

Einwohner 30761
Einwohner pro km2 1079
Einwohner Entwicklung 14.2
Wanderungsgewinn 9.5
Geburtenüberschuss 4.2
Ausländeranteil 21.6%
Anteil Einwohner 0-19 22.2%
Einwohneranteil 20-64 65%
Einwohneranteil 64+ 12.8%
Anzahl Privathaushalte 12356
Anzahl Personen pro Haushalt 2.2

Wähleranteile in % (Nationalratswahlen)

Hauptsprache

Häufigste Deutsch 85,0%
Zweithäufigste Italienisch 4,5%
Dritthäufigste Albanisch 1,7%

Fläche

Fläche 28.5 km2
Anteil Siedlungsfläche 26.2%
Anteil Landwirtschaftsfläche 44.4%
Anteil Wald und Gehölze 27.1%
Anteil unproduktiver Fläche 2.3%

Bildungsstand (25-64-Jährige)

Ohne nachobligatorische Ausbildung 19.7%
Sekundarstufe II 50.3%
Tertiärstufe 23.6%

Arbeit

Erwerbsquote (15-64-Jährige) 81.8%
Arbeitslosenquote (Jahresdurchschnitt) 3.28%
Beschäftigte im 1. Sektor 392
Beschäftigte im 2. Sektor 3204
Beschäftigte im 3. Sektor 9475
Betriebe im 1. Sektor 92
Betriebe im 2. Sektor 238
Betriebe im 3. Sektor 1091

Wohnen

Wohndichte (Bewohner pro Wohnraum) 0.58
Wohneigentumsquote 29.2%
Neu gebaute Wohnungen je 1000 Einwohner 8.7
Leerstehende Wohnungen in % des Wohnungsbestandes 1.29%

Mobilität

Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel 28.8%
Privatwagenbenutzer 40.2%
Wegpendler in andere Gemeinde in % der erwerbstätigen Einwohner 59.5%

Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), Website Statistik Schweiz

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