Keine Stiefkind-Adoption für Lesbenpaar aus Greifensee
Aktualisiert am 09.05.2011 2 Kommentare
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Als erstes gleichgeschlechtliches Paar in der Schweiz haben Martina Scheibling und Maria Von Känel aus Greifensee ein Gesuch zur Stiefkindadoption eingereicht (wir berichteten). Das war vor einem knappen Jahr. Jetzt hat das Bundesgericht entschieden, eine Adoption ist so nicht möglich. Dies ist einer gemeinsamen Mitteilung diverser Lesben- und Schwulenorganisationen zu entnehmen.
Das Bundesgericht führte ins Feld, dass gegenüber heterosexuellen Paaren keine Diskriminierung besteht, da auch für diese eine Adoptionsfrist von fünf Jahren besteht. Von Känel und Scheibling leben aber erst seit drei Jahren in eingetragener Partnerschaft. Da eingetragene Parterschaften aber erst seit 2007 möglich sind, sprechen Lesben- und Schwulenorganisationen nach wie vor von Diskriminierung.
Besuchsrecht kann verweigert werden
Beide Frauen möchten das Kind ihrer Partnerin adoptieren, um den Kindern im Falle des Todes der leiblichen Mutter eine rechtliche Sicherheit zu geben. Zurzeit besagt das Partnerschaftsgesetz aber, dass die Vormundschaftsbehörden die Möglichkeit haben, das Kind im Falle des Ablebens der leiblichen Mutter nicht bei der Co-Mutter zu lassen oder bei einer Trennung das Besuchsrecht zu verweigern, weil keine biologische Verwandschaft besteht. Der Bundesgerichtsentscheid sützt diese Theorie.
Kundgebung für Gesetzesänderung
Weil die Lesben- und Schwulenorganisationen den Bundesgerichtsentscheid nicht akzeptieren wollen, findet am Samstagnachmittag, 7. Mai, auf dem Bundesplatz in Bern eine Kundgebung statt. Die Organisationen verlangen eine Anpassung des geltenden Rechts.
Noch sind im Parlament zwei Motionen hängig, die nächstens beraten werden. SP-Nationalrat Mario Fehr verlang die Zulassung der Stiefkindadoption für Lesebn und Schwule in eingetragener Partnerschaft. Die grüne Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber will die Adoption für Homosexuelle generell erlauben. (kes)
Erstellt: 05.05.2011, 13:49 Uhr
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2 Kommentare
Jeder gesellschaftliche Fortschritt muss erkämpft werden, ganz besonders in der traditionalistischen Schweiz. Mit dem Frauenstimmrecht und der Mutterschaftsversicherung hat es auch gedauert, und schliesslich setzte sich durch, was richtig ist. Ich halte den beiden Frauen jedenfalls die Daumen. Einfach nicht aufgeben! Antworten

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