Verstösst Vertrag mit «PfäffikerIN» gegen freie Meinungsäusserung?
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Gegen die Leistungsvereinbarung mit der Verlegerin der «PfäffikerIN» hat ein Stimmbürger beim Bezirksrat Beschwerde eingereicht. Darin wird kritisiert, dass die Vereinbarung gegen die Meinungsäusserungs- und Medienfreiheit verstosse. Die Leistungsvereinbarung war, gemäss einer Mitteilung des Pfäffiker Gemeinderates, im Dezember von der Gemeindeversammlung genehmigt worden.
In der Einsprache schreibe der Beschwerdeführer, dass die Leistungsvereinbarung gegen übergeordnetes Recht verstosse. Konkret habe er die vereinbarten Regelungen zu Leserbriefen und politischen Kampagen kritisiert. Dem Gemeinderat unterstellt er, dass er so unliebsame Leserbriefe und Inhalte verhindern wolle.
Der Gemeinderat empfiehlt dem Bezirksrat, die Beschwerde abzuweisen, weil in der Leistungsvereinbarung festgehalten sei, dass sich die Gemeinde und die Verlegerin nicht in die Arbeit der Redaktion einmischen. Die zusätzlichen Bestimmungen zu Leserbriefen und Kampagnen entsprechen der gängigen Praxis vieler Printmedien, schreibt der Gemeinderat.
Man wolle inskünftig Leserbriefe und allfällige Stellungnahmen des Gemeidnerates in derselben Ausgabe der «PfäffikerIN» publizieren, dies sei Leserfreundlicher und habe mit Zensur nichts zu tun. (kes)
Erstellt: 17.02.2012, 09:00 Uhr
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