Bezirk Pfäffikon
Pietätloser Eingriff in die Freitodbegleitung?
Von Ernst Hilfiker. Aktualisiert am 14.08.2012 3 Kommentare
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Der Verein Dignitas hat gegen die Staatsanwaltschaft See/Oberland in Uster Beschwerde eingereicht. Die von Ludwig A. Minelli geleitete Sterbehilfeorganisation wirft der Behörde vor, in den Freitod einer schwer kranken Frau eingegriffen zu haben. Dies sei auf «rücksichtslose und widerrechtliche» Art geschehen, wie es in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung heisst. Damit so etwas nie mehr passiere, wolle man das Verhalten der Staatsanwaltschaft jetzt von der übergeordneten Instanz beurteilen lassen.
Der kritisierte Eingriff fand während des Sterbens einer 67-Jährigen im «Dignitas-Haus» in Pfäffikon statt. Während bei einer Freitodbegleitung der Suizidwillige in der Regel in weniger als einer bis zwei Stunden stirbt, ging es bei jener Frau offenbar länger. Dies veranlasste den Staatsanwalt, die Frau ins Spital bringen zu lassen, wo sie dann verschied.
Lesen Sie mehr dazu im ZO/AvU vom Mittwoch, 15. August. (ZO/AvU)
Erstellt: 14.08.2012, 20:44 Uhr
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3 Kommentare
Und: wer redet von pietätlosem Handeln? Ich stelle mir das so vor: Polizei und Staatsanwaltschaft untersuchen einen Fall der Sterbebegleitung und bekommen mit, dass da nebenan auch grad noch jemand dabei ist, in den Freitod zu gehen. Was ist ohne Pietät, wenn dieses Haus eine Sterbefabrik ist? Antworten

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