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Dignitas-Gründer Minelli vor Zürcher Obergericht abgeblitzt

Aktualisiert am 03.11.2011

Ludwig A. Minelli blitzte vor dem Zürcher Obergericht ab. Er wurde im Text einer Journalistin der Zürichsee Zeitung als Monster bezeichnet, was Minelli als Ehrverletzung ansah.

Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli, hier am Podiumsgespräch der Zürcher Oberland Medien AG, blitzte mit seiner Anklage wegen Ehrverletzung vor dem Zürcher Obergericht ab. (Archivbild: ZO/AvU)

Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli, hier am Podiumsgespräch der Zürcher Oberland Medien AG, blitzte mit seiner Anklage wegen Ehrverletzung vor dem Zürcher Obergericht ab. (Archivbild: ZO/AvU)

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Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli ist vor dem Zürcher Obergericht abgeblitzt. Eine Autorin der «Zürichsee-Zeitung» hatte den Sterbehelfer in einem ihrer Texte als «Monster» bezeichnet und musste sich deshalb vor Gericht wegen Ehrverletzung verantworten.

Das Obergericht sprach die Frau am Donnerstag frei und sprach ihr eine Entschädigung von 14'000 Franken zu. Das Bezirksgericht Horgen war noch anderer Meinung gewesen: Es verurteilte die Autorin in einem erstinstanzlichen Urteil zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Franken.

Das Obergericht fand nun aber, dass der Text nicht beleidigend sei, sondern eine Satire auf Minellis Praxis der Sterbehilfe darstelle. Der Dignitas-Gründer sei zudem eine öffentliche Person und müsse sich solche Kommentare zu seiner Funktion gefallen lassen. (kes/sda)

Erstellt: 03.11.2011, 17:33 Uhr

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