Ex-Türsteher für Ausraster verurteilt
Von Attila Szenogrady. Aktualisiert am 23.01.2012 1 Kommentar
Artikel zum Thema
- Illegale Spielhöhle in Uster ausgehoben
- 30 Monate teilbedingt für Volketswiler Autohändler
- Amokfahrer lässt das Rasen nicht
- Verurteilt: Spielsüchtiger Bankdirektor aus Uster ertrog fünf Millionen
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
«Ich weiss nicht, was mich damals geritten hat», erinnerte sich der heute 27-jährige Angeklagte aus Effretikon zurück. Fest steht, dass der Kosovo-Albaner vor zwei Jahren nicht über einen gültigen Führerschein verfügte und dennoch wiederholt einen Wagen lenkte. So auch am 8. Oktober 2010, als er am Vormittag von Effretikon nach Dübendorf fuhr. Dort fuhr er über die Hochbordstrasse und nervte sich über eine Baustelle. Um schneller vorwärts zu kommen, überfuhr er eine Sicherheitslinie und brauste knapp an einem Bagger sowie an einem Muldenkipper vorbei. Der Lenker des Gefährts verwarf wegen des gefährlichen Manövers aufgebracht seine Arme, worauf der ehemalige Türsteher anhielt und ausstieg. Zuerst zog der Effretiker den Kürzeren. So brachte ihn der kräftige Bauarbeiter aus Angola zu Fall.
Fahrer mit Steinen beworfen
Der vermeintliche Sieger stieg wieder auf sein Fahrzeug und wollte weiter arbeiten. Doch es kam anders: Der Kosovo-Albaner ging zum Gegenangriff über und bewarf seinen Gegner mit faustgrossen Steinen. Der Afrikaner geriet in Panik und sprang von seinem Muldenkipper. Während er seinen Kopf mit seinen Händen zu schützen versuchte, fuhr der herrenlose Kipper weiter und krachte ungebremst in einen Zaun. Laut Anklage zückte nun der Ex-Bodyguard ein Messer und richtete die Waffe gegen das am Boden liegende Opfer. Dieses suchte das Weite.
Der Angeschuldigte setzte sich kurz darauf vom Tatort ab. Allerdings hatte er Pech, da sich der Geschädigte die Kontrollschilder gemerkt hatte und die Polizei einschaltete. Am Montag musste sich der mehrfach vorbestrafte Steinwerfer vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Wegen Drohung, Gefährdung des öffentlichen Verkehrs, Verletzung von Verkehrsregeln sowie mehrfachen Fahrens ohne Führerausweis drohten ihm eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine Busse von 700 Franken.
Drohung mit Messer bestritten
Der Angeschuldigte gab die meisten Vorwürfe unumwunden zu. Hingegen stellte der Sozialhilfeempfänger die Drohung mit einem Messer vehement in Abrede. Das Gericht sprach in vom Punkt der Drohung frei. Trotz des Teilfreispruchs kam es aber nicht zu einer Strafsenkung. Für die übrigen Schuldsprüche gab es die bedingte Geldstrafe von 900 Franken sowie die Busse von 700 Franken. (ZO/AvU)
Erstellt: 23.01.2012, 20:22 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
1 Kommentar
"Nun wurde der Sozialhilfeempfänger zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt". Dass ich nicht lache! Wer bezahlt wohl diese Busse? In diesem Fall hätte es wahrscheinlich mehr gebracht, wenn der Täter zu allgemeinnütziger Arbeit verknurrt worden wäre. Antworten

Bitte warten

