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«Die Schulpflege kann nicht alle Wünsche der Eltern erfüllen»

Von Walter Sturzenegger. Aktualisiert am 22.08.2012

Fast 1000 Franken kostet Beatrice Hubmann Weibel ein erfolgloser Rekurs gegen die Zuteilung ihres Sohnes ins Schulhaus Meiliwiese. Das Rekursrecht sei eine Farce, findet sie. Die Schulpflege sieht sich vom Bezirksrat bestätigt.

Erstklässler Noe muss als Einziger aus dem Alpenblickquartier ins Schulhau Meiliwiese. (Bild: Imre Mesterházy)

Erstklässler Noe muss als Einziger aus dem Alpenblickquartier ins Schulhau Meiliwiese. (Bild: Imre Mesterházy)

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Auf diesen Moment hat die?im Hinwiler Alpenblickquartier wohnhafte Familie Weibel Hubmann mit Spannung gewartet. Im März teilte ihr die Schule Hinwil mit, in welchem Schulhaus ihr Sohn die erste Klasse besuchen wird, und wo die Tochter in den Kindergarten gehen soll. Doch das Schreiben enttäuschte sie. Ihre Wünsche wurden nicht berücksichtigt. Die Tochter sollte statt den Kindergarten Wihalden jenen in der Aussenwacht Ringwil besuchen. Und Sohn Noe statt in eine ­altersdurchmischte Klasse im Schulhaus Mätteli in eine erste Klasse im Schulhaus Meiliweise.

Allein auf den Schulweg

Die Familie wehrte sich – und hatte teilweise Erfolg. Das ­Mädchen kann nun doch in den Wunschkindergarten, «weil zwei Kinder wegzogen», wie Schulpräsidentin Monika Gnepf erklärt. Doch bei Noe blieb die Schulpflege hart. «Wir reichten deshalb beim Bezirksrat Rekurs ein», sagt Beatrice Hubmann. «Wir können nicht verstehen, warum Noe als Einziger ins Meiliwiese muss und nicht mit an die 15 Weggefährten aus unserem Quartier ins Mätteli.» Das erschwere auch die ausserschulische Betreuung durch Nachbarn. «Jetzt wird unser Sohn praktisch keinen Kontakt mehr zu diesen Kindern haben.»

Die Rechnung kam prompt

Weiter kritisiert Hubmann das langwierige Rekursverfahren. «Vom Zuteilungsentscheid bis zum Entscheid des Bezirksrats dauerte es 17 Wochen.» Viel schneller habe der Bezirksrat danach gehandelt. «Die Rechnung über 920 Franken Staats-, Schreib- und Zustellungsgebühren ging prompt ein.» Was Beatrice Hubmann zusätzlich ärgert: «Wir wurden gewarnt, dass man beim Bezirksrat keine Chance habe durchzukommen. Wieso hat man dann überhaupt ein Rekursrecht», fragt sie.

Schulpflege und Bezirksrat halten die Zuteilung von Noe ins Meiliwiese für zumutbar – nicht zuletzt aus gesetzlichen Gründen. Die Schülerzahl in altersdurchmischten Klassen, wie sie im Schulhaus Mätteli geführt werden, ist auf 21 beschränkt. In den Klassen sitzen nun – wegen einer Repetition – 22, beziehungsweise 21 Schüler. Noe sei zwar der einzige Erstklässler aus dem Alpenblickquartier, er treffe im Meiliweise aber auf zwei «Gspänli» aus seinem Kindergarten, argumentieren die Behörden. Er müsse nur einen kleinen Teil des Schulwegs alleine gehen, und die Gestaltung eines privaten Mittagstisches werde nicht verunmöglicht.

Kein Einzelfall

«Man hätte Noe im Mätteli aufnehmen müssen. Eine Überschreitung der Klassengrösse um ein Kind sollte möglich sein», findet Beatrice Hubmann. Schulpräsidentin Monika Gnepf betont, in den Klassen im Schulhaus Meiliwiese habe es noch genug Platz. Auch sei Noe nicht der einzige Schüler, der nicht in sein Wunschschulhaus gehen dürfe. «Bei 8 von 24 Familien konnte der Wunsch Mätteli nicht erfüllt werden.» Insgesamt habe die Schulpflege Augenmass bewiesen: «Bei 71 Zuteilungen gabs nur einen Rekurs.» (regio.ch)

Erstellt: 22.08.2012, 20:10 Uhr

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