Fürsorgebehörde könnte auf Detektive zurückgreifen
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Die Fürsorgebehörde Illnau-Effretikon arbeitet seit Januar 2011 mit der spezialisierten Firma So Watch zusammen. Wie die Behörde in einer Mitteilung schreibt, kann sie dank dieser Zusammenarbeit neu in Einzelfällen Bezüger bei Verdachtsmomenten durch externe Spezialisten überwachen lassen, um möglich Falschangaben wie Schwarzarbeit aufdecken zu können. Kernpunkt des Konzeptes der Firma bilde jedoch die Prävention. So wurde etwa allen Bezügern von Sozialhilfeleistungen in Illnau-Effretikon mitgeteilt, dass die Behörde bei Verdacht eine verdeckte Ermittlung durch Detektive einleiten und durchführen kann. Die Behörde ist überzeugt, dass diese ergänzende Massnahme dazu beiträgt, ungerechtfertigten Bezug von Sozialhilfe praktisch unterbinden zu können und so auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Sozialhilfe zu stärken.
Die Behörde unternimmt seit Jahren vielfältige Anstrengungen, um den missbräuchlichen Bezug von Sozialhilfe zu unterbinden und zu sanktionieren, wie es in der Mitteilung weiter heisst. So sind denn auch die Kosten der Sozialhilfe rückläufig. Die Behörde hat auch die internen Kontrollen und Standards bei der Fallaufnahme und bei Langzeitfällen in den vergangenen Jahren erheblich verfeinert und verschärft.
Wenige missbräuchliche Anträge und Bezüge
Die Fürsorgebehörde Illnau-Effretikon hat ihre zentralen Aufgaben in der korrekten Ausrichtung der Existenzsicherung nach Sozialhilfegesetz und dem Fördern und Fordern des (Wieder-) Einstiegs in das Erwerbsleben. Die Behörde ist auch in der Arbeitsintegration aktiv. So konnte sie mit der Einleitung und Durchführung von individuellen Massnahmen im Jahr 2010 etwa 45 Personen Arbeits- und Ausbildungsstellen vermitteln. Diese Erfolge in der Arbeitsintegration dauern bereits mehrere Jahre an. In der Zusammenarbeit mit den Bezügern stellt die Fürsorgebehörde fest, dass die betroffenen Personen mehrheitlich konstruktiv und gut mit den Mitarbeitenden der Abteilung Soziales zusammenarbeiten und wenig missbräuchliche Anträge und Bezüge zu verzeichnen sind. (ple)
Erstellt: 24.02.2011, 09:00 Uhr
