Verwahrung von «Hasch-Jesus» gefordert

Aktualisiert am 13.12.2010

Verteidigung und Anklage im Fall Wila haben ihre Anträge gestellt. Die Staatsanwaltschaft fordert 12 Jahre Gefängnis und Verwahrung für den Haupttäter sowie acht Jahre Gefängnis für die Nebenangeklagte. Die Verteidiger plädieren auf Freispruch.

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Letzte Woche wurde am Geschworenengericht in Zürich die Gerichtsverhandlung im Fall des Wilemer «Hasch-Jesus» eröffnet. Am Montag hatten im Prozess um das Sektendrama von Wila die Parteien das Wort. Die Staatsanwaltschaft fordert für die 62-jährige Sozialpädagogin acht Jahre Haft und für den 44-jährigen Wilemer «Hasch-Jesus» 12 Jahre Gefängnis und Verwahrung aufgrund der hohen Rückfallgefahr. Ausserdem sei er nicht behandelbar, hiess es.

Verteidigung weist Schuld weiter zurück

Ganz anders lauten die Anträge der Verteidiger. Die mitangeklagte 62-jährige Schweizerin sei von der Anklage der schweren Körperverletzung freizusprechen, forderte ihre Anwältin am Nachmittag. Allenfalls habe sie sich der fahrlässigen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig gemacht. In diesem Fall sei ihre Mandantin zur bedingten Freiheitsstrafe von höchstens 10 Monaten mit zweijähriger Bewährung zu verurteilen, so die Verteidigerin. Noch vor dem Mittagessen hatte schon der Verteidiger des hauptangeklagten 44-Jährigen auf Freispruch plädiert.

Mädchen starb an Schütteltrauma

Beiden Personen legt die Anklage zur Last, mehr mit Folter- als mit Erziehungsmethoden zwei kleine Mädchen aufgezogen zu haben. Eines der Kinder überlebte die Grausamkeiten nicht. Es starb im Mai 2006 an den Folgen eines Schütteltraumas. Wegen vorsätzlicher Tötung muss sich deshalb eine 26-jährige Schweizerin nächstes Jahr vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Sie war es, die das Kind laut Anklage derart geschüttelt hatte, dass es starb. Das Trio lebte in einer sektenähnlichen Gemeinschaft im Zürcher Oberland. (zol/sda)

Erstellt: 13.12.2010, 09:00 Uhr




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