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«Kann ich Lottoeinsätze abziehen?»

Von Christian Müller. Aktualisiert am 09.02.2012 1 Kommentar

Es lief heiss, das «Steuertelefon» der Zürcher Oberland Medien AG. Vier Fachleute beantworteten Fragen der Leserinnen und Leser. Die Suche nach den verschiedenen Abzugsmöglichkeiten stand dabei im Zentrum.

Die Steuerexperten Adrian Gubser, Thomas Witschi, Christian Bosshard (stehend von links) und Monika Zwirner beantworteten die Fragen aus der Leserschaft. (Bild: Andreas Stutz)

Die Steuerexperten Adrian Gubser, Thomas Witschi, Christian Bosshard (stehend von links) und Monika Zwirner beantworteten die Fragen aus der Leserschaft. (Bild: Andreas Stutz)

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Korrektur-Hinweis

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Die vier Steuerexperten Adrian Gubser, Monika Zwirner, Thomas Witschi und Christian Bosshard von der Ustermer Treuhandfirma Gubser Kalt & Partner AG beantworteten am Donnerstagabend die Steuerfragen aus der Leserschaft. Zwei Stunden lang glühten die Drähte. Rund 100 Anrufer kamen durch – viele weitere probierten es wohl erfolglos.

Welche Abzüge kann man geltend machen? Die meisten Fragen drehten sich um diesen Themenkreis. Nachfolgend eine Auswahl von gestellten Fragen. Die Ratschläge und Antworten der Fachleute haben Gültigkeit in Bezug auf die Steuererklärung 2011 des Kantons Zürich.

Können die Kosten für den Schulbesuch der Kinder, also Auslagen für Verpflegung, Bahn oder Schulmaterial, von uns Eltern abgezogen werden?

Nein. Das ist leider nicht zulässig. Ausbildungskosten der Kinder sind Lebenshaltungskosten und können nicht abgezogen werden. Bis Beendigung der Erstausbildung steht den Eltern jedoch der Kinderabzug (Sozialabzug) zu. Abzugsfähig wären unter Umständen Drittbetreuungskosten durch Kinderkrippen oder -horte.

Können bei einem Lottogewinn die Einsätze in Abzug gebracht werden?

Ja. Die im Kalenderjahr des Lottogewinnes aufgewendeten Einsätze können abgezogen werden, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Belege vorliegen.

Kann ich Alters- und Pflegeheimkosten von den Steuern abziehen?

Ja. Bei Pflegebedürftigkeit können auf Grundlage der sogenannten Besa-Stufen (Pflegestufen) Kosten abgezogen werden. Für Stufe 1 können Pflege- als Krankheits- und Unfallkosten in Abzug gebracht werden. Ab Stufe 2 sind die Kosten von Pension (Unterkunft und Verpflegung) und Pflege unter den behinderungsbedingten Kosten abziehbar. Es sind aber als Lebenshaltungskosten monatlich 2000 Franken aufzurechnen.

Ich habe mir eine neue Brille gekauft. Kann ich die Kosten hierfür abziehen?

Ja. Kosten für Brillen kann man unter den Krankheits- und Unfallkosten abziehen.

Mit einen Kollegen zusammen teilte ich bis letzten Sommer eine Wohnung in Uster. Wir haben unsere WG aufgelöst. Er ist nach Wil gezogen und zahlt nun, seine Steuern 2011 an seinem neuen Wohnort in Wil. Ich selber bin nach Wetzikon umgezogen. Nun wird mir gesagt, ich sei für das Jahr 2011 noch in Uster, meinem alten Wohnort, steuerpflichtig. Kann das sein?

Ja. Das Steuergesetz unterscheidet zwischen interkantonalen und interkommunalen Wohnsitzwechseln. Dass bedeutet konkret: Wer den Kanton wechselt, ist für das ganze Jahr in seiner neuen Wohngemeinde steuerpflichtig. Wer innerhalb des Kantons umzieht, zahlt seine Steuern für das ganze Jahr in der alten Wohngemeinde.

Gibt es jedes Jahr eine Neubewertung von Liegenschaften?

Nein. Und es gibt auch keinen festen Rhythmus. Die neueste und für die aktuelle Steuererklärung zu verwendende Bewertungsgrundlage stammt aus dem Jahr 2009.

Mehr Fragen rund um Abzüge und die Steuererklärung lesen Sie im ZO/AvU vom Freitag, 10. Februar. (ZO/AvU)

Erstellt: 09.02.2012, 20:56 Uhr

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1 Kommentar

heinz meier

10.02.2012, 08:54 Uhr
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Schade, dass bei den Krankheitskosten der Selbstbehalt (5 % des Nettoeinkommens Ziff. 21) nicht erwähnt wird. Antworten




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